Häufig gestellte Fragen -
alle Antworten auf einen Blick
In-Nutzungnahme eines Apartments
Wer kann ein Apartment nutzen?
Der Fonds für temporäres Wohnen in Wien ist für alle Menschen, die sich in Umbruch- oder Übergangs-,sowie in prekären Situationen befinden, die erste Anlaufstelle für schnelle und unbürokratische Wohnlösungen. Kostenlos, rasch und leistbar.
Wie viele Personen können ein Apartment nutzen?
Unsere Apartments sind grundsätzlich für bis zu zwei Personen – den Vertragspartner*in und eine zusätzliche mitnutzende Person – möbliert und vorgesehen. Wenn Sie ein Apartment für mehr als zwei Personen benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Nur eine begrenzte Anzahl unserer Apartments ist für eine größere Personenzahl geeignet, und wir prüfen Ihre Anfrage individuell.
Ab wann kann ich ein Apartment nutzen?
Nach Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags, die jederzeit während der Öffnungszeiten durchgeführt werden kann, kann das Apartment bezogen werden.
Wie lange kann/muss ich ein Apartment nutzen?
Die Mindestwohndauer beträgt sechs (6) volle Kalendermonate ab Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags zuzüglich Kündigungsfrist (ein Monat). Apartments in eigenen Objekten können maximal fünf (5) Jahre genutzt werden, jene in mitverwalteten Objekten unbefristet.
Welche Zahlungen sind vor Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags fällig?
Vor Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags ist die Kaution zu hinterlegen und das Pauschalentgelt für das Monat, in welchem der Heim-Nutzungsvertrag unterfertigt wird, auszugleichen.
Wofür und wann ist Kaution zu hinterlegen?
Die Kaution dient der Sicherstellung aller Ansprüche des Heimbetreibers, welche sich aus dem Heim-Nutzungsvertrag bzw. dessen zukünftiger Auflösung ergeben könnten.
Die Kaution ist vor Vertragsunterfertigung mittels Überweisung zu hinterlegen.
Was versteht man unter monatlichen Kosten/Pauschalentgelt?
Die monatlichen Kosten umfassen ein Pauschalentgelt für die Nutzung des Apartments einschließlich Inventar und Möblierung. Dieses Entgelt beinhaltet sämtliche Betriebskosten, Heizung, Warm- und Kaltwasserkosten und Mehrwertsteuer.
Verändern sich die monatlichen Kosten / das Pauschalentgelt?
Für das Pauschalentgelt wird eine Wertsicherung nach dem von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex (zB) 2020 oder dem an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex vereinbart. Die Wertsicherung erfolgt jährlich mit 1. Jänner.
Was ist eine Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste?
In der Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste sind das Apartment sowie die gesamte Ausstattung/Möblierung des Apartments vermerkt und für den Zeitpunkt des Bezugs bewertet. Bei Rückgabe des Apartments wird auf der Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste der Ist-Zustand des Apartments sowie der Ausstattung/Möblierung in diesem Zeitpunkt bewertet und zur Abrechnung der Kaution herangezogen.
Kann die Möblierung eines Apartments verändert werden?
Sofern im Apartment ausreichend Platz vorhanden ist, können gerne zusätzlich eigene Möbel eingebracht werden. Die vorhandene Möblierung darf nicht entfernt werden.
Vertragsbeendigung / Storno / -verlängerung
Kann ich meinen befristeten Heim-Nutzungsvertrag verlängern?
Eine Verlängerung eines befristet abgeschlossenen Heim-Nutzungsvertrags ist leider nicht möglich. Wir beraten Sie jedoch gerne individuell, um eine passende Lösung für Sie zu finden.
Wann und wie kann ich meinen Heim-Nutzungsvertrag beenden?
Unter Einhaltung der Mindestwohndauer (sechs (6) volle Kalendermonate ab Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags) und der Kündigungsfrist (ein Monat) kann ein Heim-Nutzungsvertrag zum Ende des der Kündigung folgenden Monats beendet werden. Befristete Nutzungsverträge laufen automatisch ohne Kündigung aus.
Wann endet die Verpflichtung zur Zahlung des monatlichen Pauschalentgelts?
Das monatliche Pauschalentgelt ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Apartments, mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist zu bezahlen. Auf die angemessene Dauer allfälliger Wiederbeschaffungsmaßnahmen, Reinigungs- und/oder Reparaturarbeiten läuft die Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Pauschalentgeltes weiter.
Wie kann ich mein Apartment kündigen?
Aus Sicherheitsgründen muss die Kündigung eigenhändig unterschrieben sein und kann entweder per Brief oder E-Mail übermittelt werden. Im Servicebereich steht Vertragspartner*innen ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Wie erfolgt die Rückgabe eines Apartments?
Die Rückgabe eines Apartments kann ausschließlich vom Vertragspartner oder einer mittels entsprechendem, vom Vertragspartner eigenhändig unterfertigem Schreiben, ermächtigten Person erfolgen. Die Rückgabe eines Apartments erfolgt an die örtliche Heimbetreuung bis längstens dem letzten Werktag des Kündigungsmonats nach vorheriger Terminvereinbarung mit der örtlichen Heimbetreuung.
Wie ist ein Apartment zurück zu geben?
Das Apartment ist geräumt von persönlichen Fahrnissen und gereinigt samt allen erhaltenen Schlüsseln zu übergeben.
Welche Informationen werden bei Rückgabe eines Apartments benötigt?
Bei Rückgabe eines Apartments geben Sie bitte Ihre Folgeadresse und Bankverbindung bekannt, um die Kautionsabrechnung übermitteln und ein daraus ersichtliches Guthaben refundieren zu können.
Wird die Kaution nach Rückgabe des Apartments rückerstattet?
Werden bei Rückgabe des Apartments keine Mängel im Apartment festgestellt und wurden alle Verbindlichkeiten beglichen, wird die Kaution – abzüglich der Kosten der Matratzenschoner und jenen für einen ev. im Apartment vorhandenen Duschvorhang – auf die angegebene Bankverbindung rückerstattet.
Wann wird die Kaution rückerstattet?
Unser Ziel ist es, die Abrechnung der bei Vertragsunterzeichnung hinterlegten Kaution so schnell wie möglich durchzuführen. In der Regel kann dies – abhängig von möglichen notwendigen Maßnahmen zur Wiedervergabe des Apartments und Feststehen aller dafür erforderlichen Aufwendungen - bis zu acht Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass es gelegentlich während der Haupturlaubszeit und zu Feiertagen zu Verzögerungen kommen kann. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bemühen uns, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Wohnen erleben
Gibt es eine Hausordnung?
In unseren Wohnhäusern wohnen viele Menschen zusammen, daher ist rücksichtsvolles und respektvolles Verhalten von jedem Einzelnen besonders wichtig. Unsere Hausordnung, die integrierender Bestandteil des Heim-Nutzungsvertrags ist, hilft dabei, ein harmonisches Miteinander in der Hausgemeinschaft zu gewährleisten. Uns liegt viel daran, dass sich alle Bewohner*innen wohl und respektiert fühlen. Vertragspartner*innen finden die Hausordnung im Service-Center.
Muss ich mich im Apartment anmelden?
Entsprechend dem österreichischen Meldegesetz ist eine Anmeldung im Apartment jedenfalls erforderlich. Diese Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach Einzug erfolgen.
Kann ich Mitbewohner*innen aufnehmen?
Die Aufnahme maximal eines Mitbewohners / einer Mitbewohnerin ist möglich, sofern das Apartment entsprechend der einen integrierenden Vertragsbestandteil bildenden Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste über eine entsprechende Ausstattung verfügt und der Eigentümer der Aufnahme eines Mitbewohners / einer Mitbewohnerin schriftlich zustimmt.
Wie kann ich Mitbewohner*innen aufnehmen?
Die Aufnahme von maximal einem Mitbewohner*in ist möglich, sofern das Apartment über die entsprechende Ausstattung verfügt. Dies wird in der Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste dokumentiert, die integrierender Bestandteil des Heim-Nutzungsvertrags ist. Zudem muss der Eigentümer der Aufnahme schriftlich zustimmen.
Wie kann ich ein Haustier aufnehmen?
Die Haltung von Haustieren im Apartment ist mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers ohne zusätzliche laufende Kosten möglich. Interessen*innen sollten die geplante Aufnahme eines Haustiers vor der Besichtigung bekanntgeben. Für Vertragspartner*innen steht im Servicebereich eine entsprechende Anfragemöglichkeit zur Verfügung.
Was ist bei der Haustierhaltung zu beachten?
Die Haltung eines Haustiers darf nur entsprechend der gültigen österreichischen Gesetze erfolgen. Haustiere sind ausschließlich in den in Nutzung übernommenen Räumlichkeiten zu verwahren. Hunde haben außerhalb der in Nutzung übernommenen Räumlichkeiten Beißkorb und Leine zu tragen. Eventuelle Verunreinigungen von Allgemeinbereichen durch das Haustier sind unverzüglich vom Halter zu beseitigen.
Aus Respekt gegenüber einem ggf. allergischen Folgebewohner ist nach Rückgabe des Apartments eine Spezialreinigung erforderlich. Die dafür aufzuwendenden Kosten werden in der Kautionsabrechnung berücksichtigt.
Wie und wann begleiche ich das monatliche Pauschalentgelt?
Das monatliche Pauschalentgelt begleichen Sie einlangend bis 5. des Monats bequem mittels SEPA-Lastschrift. VertragspartnerInnen können das eigenhändig unterfertigte Formular im Service-Bereich hochladen.
Benötige ich eine Haushaltsversicherung?
Die auf der einen integrierenden Vertragsbestandteil bildenden Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste erfassten Fahrnisse sind versichert. Mit Abschluss einer Haushaltsversicherung können Sie Ihre persönlichen Gegenstände gegen diverse Gefahren versichern. Haben Sie bereits eine Haushaltsversicherung, fragen Sie Ihren Versicherer nach dem Einschluss eines zusätzlichen Risikoorts.
Wie nutze ich Gemeinschaftsräume?
Für die Nutzung der Gemeinschaftsräume vereinbaren Sie den gewünschten Termin mit Ihrer örtlichen Heimbetreuung und unterfertigen eine dafür ggf. vorhandene Vereinbarung.