Frequently asked questions -
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Communication
Als Kommunikationsmittel steht die Möglichkeit offen, persönlich, telefonisch, per Brief oder per E-Mail mit Mein
Wien-Apartment – Fonds für temporäres Wohnen in Wien zu kommunizieren. Vor Ort in den Apartmenthäusern
steht die örtliche Heimbetreuung persönlich für Anliegen von VertragspartnerInnen zur Verfügung.
An Mein Wien-Apartment – Fonds für temporäres Wohnen in Wien in welcher Form auch immer gesendete
Anfragen können ausschließlich während der Öffnungszeiten bearbeitet werden.
In-Nutzungnahme eines Apartments
Wer kann ein Apartment nutzen?
Apartments in eigenen Objekten sind Personen in prekärer Situation vorbehalten. Apartments in mitverwalteten
Objekten können von jedem in Nutzung übernommen werden.
Wie viele Personen können ein Apartment nutzen?
In der Regel kann ein Apartment von maximal zwei (2) Personen genutzt werden, sofern dies die in der einen
integrierenden Vertragsbestandteil bildenden Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste aufgelistete Möblierung vorsieht und der Eigentümer einer Nutzung durch zwei Personen schriftlich zustimmt.
Eine Nutzung für mehr als zwei (2) Personen fragen Sie bitte individuell an, da wenige Apartments eine Nutzung
durch mehr als zwei Personen erlauben.
Ab wann kann ich ein Apartment nutzen?
Nach Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags, die jederzeit während der Öffnungszeiten durchgeführt werden kann, kann das Apartment bezogen werden.
Wie lange kann/muss ich ein Apartment nutzen?
Die Mindestwohndauer beträgt sechs (6) volle Kalendermonate ab Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags zuzüglich Kündigungsfrist (ein Monat). Apartments in eigenen Objekten können maximal fünf (5) Jahre genutzt werden, jene in mitverwalteten Objekten unbefristet.
Welche Zahlungen sind vor Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags fällig?
Vor Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags ist die Kaution zu hinterlegen und das Pauschalentgelt für das Monat, in welchem der Heim-Nutzungsvertrag unterfertigt wird, auszugleichen.
Wofür und wann ist Kaution zu hinterlegen?
Die Kaution dient der Sicherstellung aller Ansprüche des Heimbetreibers, welche sich aus dem Heim-Nutzungsvertrag bzw. dessen zukünftiger Auflösung ergeben könnten.
Die Kaution ist vor Vertragsunterfertigung mittels Überweisung zu hinterlegen.
Was versteht man unter monatlichen Kosten/Pauschalentgelt?
Die monatlichen Kosten sind das Pauschalentgelt für die Benützung des Apartments samt Inventar/Möblierung und beinhalltet sämtliche Betriebs-, Strom- Heizungs-, Warm- und Kaltwasserkosten.
Verändern sich die monatlichen Kosten / das Pauschalentgelt?
Für das Pauschalentgelt wird eine Wertsicherung nach dem von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex (zB) 2020 oder dem an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex vereinbart. Die Wertsicherung erfolgt jährlich mit 1. Jänner.
Was ist eine Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste?
In der Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste sind das Apartment sowie die gesamte Ausstattung/Möblierung des Apartments vermerkt und für den Zeitpunkt des Bezugs bewertet. Bei Rückgabe des Apartments wird auf der Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste der Ist-Zustand des Apartments sowie der Ausstattung/Möblierung in diesem Zeitpunkt bewertet und zur Abrechnung der Kaution herangezogen.
Kann die Möblierung eines Apartments verändert werden?
Sofern im Apartment ausreichend Platz vorhanden ist, können gerne zusätzlich eigene Möbel eingebracht werden. Die vorhandene Möblierung darf nicht entfernt werden.
Vertragsbeendigung / Storno / -verlängerung
Kann ich meinen befristeten Heim-Nutzungsvertrag verlängern?
Die Verlängerung eines befristet abgeschlossenen Heim-Nutzungsvertrags ist leider nicht möglich. Es kann jedoch gerne auf ein Apartment in einem der mitverwalteten Objekte geswitcht werden.
Wann und wie kann ein Heim-Nutzungsvertrag beendet werden?
Unter Einhaltung der Mindestwohndauer (sechs (6) volle Kalendermonate ab Unterfertigung des Heim-Nutzungsvertrags) und der Kündigungsfrist (ein Monat) kann ein Heim-Nutzungsvertrag zum Ende des der Kündigung folgenden Monats beendet werden. Befristete Nutzungsverträge laufen automatisch ohne Kündigung aus.
Wann endet die Verpflichtung zur Zahlung des monatlichen Pauschalentgelts?
Das monatliche Pauschalentgelt ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Apartments, mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist zu bezahlen. Auf die angemessene Dauer allfälliger Wiederbeschaffungsmaßnahmen, Reinigungs- und/oder Reparaturarbeiten läuft die Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Pauschalentgeltes weiter.
Wie wird ein Apartment gekündigt?
Aus Sicherheitsgründen ist die Kündigung eigenhändig unterfertigt mittels der eingangs angegebenen Kommunikationsmöglichkeiten zu übermitteln. VertragspartnerInnen steht dafür im Servicebereich ein Formular zur Verfügung.
Wie erfolgt die Rückgabe eines Apartments?
Die Rückgabe eines Apartments kann ausschließlich vom Vertragspartner oder einer mittels entsprechendem, vom Vertragspartner eigenhändig unterfertigem Schreiben, ermächtigten Person erfolgen. Die Rückgabe eines Apartments erfolgt an die örtliche Heimbetreuung bis längstens dem letzten Werktag des Kündigungsmonats nach vorheriger Terminvereinbarung mit der örtlichen Heimbetreuung.
Wie ist ein Apartment zurück zu geben?
Das Apartment ist geräumt von persönlichen Fahrnissen und gereinigt samt allen erhaltenen Schlüsseln zu übergeben. Auf der Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste wird der Ist-Zustand des Apartments samt Inventar protokolliert, die Richtigkeit der darin gemachten Angaben vom Rücksteller und der örtlichen Heimbetreuung mittels Unterfertigung des Protokolls bestätigt.
Welche Informationen werden bei Rückgabe eines Apartments benötigt?
Bei Rückgabe eines Apartments geben Sie bitte Ihre Folgeadresse und Bankverbindung bekannt, um die Kautionsabrechnung übermitteln und ein daraus ersichtliches Guthaben refundieren zu können.
Wird die Kaution nach Rückgabe des Apartments rückerstattet?
Werden bei Rückgabe des Apartments keine Mängel im Apartment festgestellt und wurden alle Verbindlichkeiten beglichen, wird die Kaution – abzüglich der Kosten der Matratzenschoner und jenen für einen ev. im Apartment vorhandenen Duschvorhang – auf die angegebene Bankverbindung rückerstattet.
Wann wird die Kaution rückerstattet?
Mein Wien-Apartment – Fonds für temporäres Wohnen in Wien ist bemüht, die Abrechnung der bei Vertragsunterfertigung hinterlegten Kaution schnellst möglich durchzuführen. Je nach ggf. notwendigen Maßnahmen zur Wiedervergabe des Apartments und Feststehen aller dafür notwendigen Aufwendungen kann dies bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Während der Haupturlaubszeit (Juli / August) aber auch zu Feiertagen (Weihnachten / Neujahr) kann es zu Verzögerungen kommen.
Wohnen erleben
Eine Vielzahl von Personen im Haus erfordert von jedem einzelnen rücksichtsvolles und respektvolles Verhalten.
Die einen integrierenden Vertragsbestandteil bildende Hausordnung soll dazu beitragen, ein harmonisches
Zusammenleben der BewohnerInnen innerhalb der Hausgemeinschaft sicherzustellen. VertragspartnerInnen
finden Ihre Hausordnung im Service-Center.
Gibt es eine Hausordnung?
In unseren Wohnhäusern wohnen viele Menschen zusammen, daher ist rücksichtsvolles und respektvolles Verhalten von jedem Einzelnen besonders wichtig. Unsere Hausordnung, die integrierender Bestandteil des Heim-Nutzungsvertrags ist, hilft dabei, ein harmonisches Miteinander in der Hausgemeinschaft zu gewährleisten. Uns liegt viel daran, dass sich alle Bewohner*innen wohl und respektiert fühlen. Vertragspartner*innen finden die Hausordnung im Service-Center.
Muss ich mich im Apartment anmelden?
Entsprechend dem österreichischen Meldegesetz ist eine Anmeldung im Apartment jedenfalls erforderlich.
Kann ich MitbewohnerInnen aufnehmen?
Die Aufnahme maximal eines Mitbewohners / einer Mitbewohnerin ist möglich, sofern das Apartment entsprechend der einen integrierenden Vertragsbestandteil bildenden Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste über eine entsprechende Ausstattung verfügt und der Eigentümer der Aufnahme eines Mitbewohners / einer Mitbewohnerin schriftlich zustimmt.
Wie kann ich MitbewohnerInnen aufnehmen?
InteressentInnen geben die beabsichtigte Aufnahme von MitbewohnerInnen vor der Besichtigung bekannt. Sofern Sie Ihr künftiges Apartment über die Homepage reservieren, geben Sie bei der Frage nach der Personenzahl die Anzahl aller Personen an, die das Apartment nutzen werden.
VertragspartnerInnen finden im Servicebereich die entsprechende Anfragemöglichkeit und können die erforderlichen Unterlagen (gültiger amtlicher Lichtbildausweis, gültige Aufenthaltsbewilligung bei Nicht-EU-Bürgern, letztgültiger Meldenachweis) beifügen.
Wie kann ich ein Haustier aufnehmen?
Die Haustierhaltung ist mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers ohne zusätzliche laufende Kosten möglich. InteressentInnen geben die beabsichtigte Aufnahme eines Haustiers vor der Besichtigung bekannt, VertragspartnerInnen steht im Servicebereich eine entsprechende Anfragemöglichkeit zur Verfügung.
Was ist bei der Haustierhaltung zu beachten?
Die Haltung eines Haustiers darf nur entsprechend der gültigen österreichischen Gesetze erfolgen. Haustiere sind ausschließlich in den in Nutzung übernommenen Räumlichkeiten zu verwahren. Hunde haben außerhalb der in Nutzung übernommenen Räumlichkeiten Beißkorb und Leine zu tragen. Eventuelle Verunreinigungen von Allgemeinbereichen durch das Haustier sind unverzüglich vom Halter zu beseitigen.
Aus Respekt gegenüber einem ggf. allergischen Folgebewohner ist nach Rückgabe des Apartments eine Spezialreinigung erforderlich. Die dafür aufzuwendenden Kosten werden in der Kautionsabrechnung berücksichtigt.
Wie und wann begleiche ich das monatliche Pauschalentgelt?
Das monatliche Pauschalentgelt begleichen Sie einlangend bis 5. des Monats bequem mittels SEPA-Lastschrift. VertragspartnerInnen können das eigenhändig unterfertigte Formular im Service-Bereich hochladen.
Benötige ich eine Haushaltsversicherung?
Die auf der einen integrierenden Vertragsbestandteil bildenden Inventar-, Zustands- und Beschädigungsliste erfassten Fahrnisse sind versichert. Mit Abschluss einer Haushaltsversicherung können Sie Ihre persönlichen Gegenstände gegen diverse Gefahren versichern. Haben Sie bereits eine Haushaltsversicherung, fragen Sie Ihren Versicherer nach dem Einschluss eines zusätzlichen Risikoorts.
Wie nutze ich Gemeinschaftsräume?
Für die Nutzung der Gemeinschaftsräume vereinbaren Sie den gewünschten Termin mit Ihrer örtlichen Heimbetreuung und unterfertigen eine dafür ggf. vorhandene Vereinbarung.