1.600 Apartments
in Häusern von Mein Wien-Apartment
2.100 APARTMENTS
IN MITVERWALTETEN HÄUSERN

in verschiedenen Bezirken Wiens erwarten Sie

 

Die Apartments sind komplett für maximal zwei Personen möbliert.

Aufgrund der mangelnden Eignung des Apartments als Dauerwohnsitz fällt dieses temporäre Heimnutzungsrecht gemäß § 1 Abs. 2 Zif. 1 MRG nicht in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und können daher auch keine Wohnbeihilfeansprüche nach dem WWFSG entstehen bzw. geltend gemacht werden.
Die Aufnahme von MitbewohnerInnen ohne Genehmigung durch den Eigentümer führt, ebenso wie die Weitergabe des Apartments - gleich ob kurz- oder längerfristig, entgeltlich oder unentgeltlich - zum Entzug des eingeräumten Nutzungsrechts.
Sobald das Apartment nicht mehr zur Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses benötigt bzw. der Hauptwohnsitz verlegt wird, ist dieses zurück zu stellen. Aufgrund der förderungsrechtlichen Auflagen ist eine Weitergabe des Apartments an Dritte oder die Nominierung eines Nachnutzers nicht möglich.

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Die monatlichen Gesamtkosten beinhalten Betriebskosten, Möblierung, Heizung, Warmwasser, Strom und Mehrwertsteuer. Die Mindestwohndauer beträgt sieben Kalendermonate; die Höchstgrenze in Häusern von Mein Wien-Apartment beträgt fünf Jahre.

Haben Sie sich nach der Besichtigung für ein Apartment entschieden, können Sie zum vereinbarten Termin den Vertrag abschließen und das Apartment beziehen.
Bequem per Bankomatkarte (ACHTUNG! Limit!) hinterlegen Sie die bei Vertragsabschluss fällige Kaution bzw. den Finanzierungsbeitrag und bezahlen die erste Nutzungsgebühr.

Zur unverbindlichen Besichtigung besuchen Sie bitte Mein Wien-Apartment:

1030 Wien, Schlachthausgasse 29, Bürostiege, 1.OG
(direkt an der U3-Station Schlachthausgasse)

Besichtigung:
Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr

Beratung:
Montag, Mittwoch 8.00 – 15.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr